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Hallo,

wir hören bei Marktfestsetzungen immer die IHK und HWK an, welche auch eine Liste der Marktteilnehmer erhalten bzw. verlangen. Nach der Festsetzung bekommen dann u.a. die IHK, HWK und der Landesverband der Schausteller und Marktkaufleute e.V. (amtliches Markt- und Volksfestverzeichnis) eine Mehrfertigung der Festsetzung zur Kenntnis.

Ob das bei Volksfesten allerdings auch so gemacht werden muss, weiß ich nicht, wir hatten hier noch keins.

Grüße

SteBa



Gepostet am 30.07.2014 um 13:55 von:
Benutzer: SteBa
Der Original-Beitrag :
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