Forum-Gewerberecht

» Autorentätigkeit «

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Original von Thomas Mischner
Eine sehr treffende Abhandlung ist zu diesem Thema vor langer Zeit im "Gewerbearchiv" erschienen (v. Ebner: Musikanten – Musiker: Gewerblich oder freiberuflich Tätige?, GewArch 1994, S. 393). Darin kommt der Autor zu dem Ergebnis, dass eine Forderung nach einem gewissen „Qualitäts-„ bzw. „Fähigkeits-Standard“, der im Ergebnis auf die Unterscheidung „Kunst höherer/niederer Art“ hinausliefe, unzulässig ist. [/QUOTE]

Dieses Problem sehe ich auch bei Dienstleistungen höherer Art. Gerade im Bereich der IT gibt es viele die sich autodidaktisch mehr angeeignet haben als ein Studium mit sich bringt. Jedoch dies zu beurteilen ist natürlich unmöglich.
Ich denke das hier weiträumig überlegt werden sollte, ob es nicht eine bessere Möglichkeit gibt zwischen Freiberuf und Gewerbe zu unterscheiden und ob dies überhaupt noch sinnvoll ist...

Aber das ist ein Thema für sich.



Gepostet am 30.07.2014 um 13:16 von:
Benutzer: Steffen Balzer
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=91469#post91469


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