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» Veröffentlichung von Festsetzung «

Also ich wüsste nicht, warum die Festsetzung (= der VA) veröffentlicht werden sollte. Es gibt ja Bestimmungen, wonach beispielsweise Satzungen öffentlich bekanntzumachen sind, aber solche VA´s doch eher nicht. Und die Beteiligung der IHK kann ich auch in der GewO nicht erkennen. Wir machen beides auch nicht.



Gepostet am 30.07.2014 um 09:09 von:
Benutzer: Sigi2910
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