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Hallo,

[quote][i]Original von Raindancer[/i] Der "Schriftsteller", der etwas erschafft, ob nun eine triviale Geschichte oder ein Roman der Weltliteratur ist m.E. unerheblich, ist "Künstler" und nicht Gewerbetreibender.

...aber, ein "Autor", der ein "Fachbuch" über bspw. irgendein mathematisches Fachgebiet ein Schriftwerk erstellt, ist m.E. KEIN "Schriftsteller" im Sinne des gewerberechtlichen Kunstbegriffs. Er stellt Sachverhalte dar, wie etliche andere Autoren, aber er "erschafft" nichts, er leistet bei einem Sachbuch keinen schöpferischen Akt im Sinne von künstlerisch. [/quote]

Dem kann ich nicht so recht zustimmen. In der Aufzählung der freien Berufe wird m. E. die schrftstellerische Tätigkeit nicht ohne Grund eigens [I]neben[/I] der künstlerischen genannt. Das bedeutet, dass [I]jede [/I]schriftstellerische Tätigkeit ungeachtet der Frage, ob sie zugleich Kunst ist, einen freien Beruf darstellt. Auch der Autor eines Fachbuches wird schließlich (von Plagiatoren abgesehen    ) schöpferisch tätig.



Gepostet am 30.07.2014 um 08:10 von:
Benutzer: Thomas Mischner
Der Original-Beitrag :
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