Forum-Gewerberecht

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Hi,

ich stimme Frau Bresgen zu. Hier liegt nach der Gesamtbildtheorie sicherlich [u]kein[/u] Bagatellfall vor, denn die Dame möchte doch möglichst viele Gewinne erzielen, um ihre Kunst zu finanzieren.

Also, wenn man zu dem Schluss kommt, dass es sich um Gewerbe handelt und dazu komme ich in diesem Fall, muss es nach § 14 GewO angemeldet werden, auch wenn dieses Gewerbe angeblich nur 10 % der gesamten Tätigkeit ausmacht.

Viele Grüße
A. Thien



Gepostet am 27.10.2006 um 10:24 von:
Benutzer: Antonia Thien
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=9144#post9144


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