Forum-Gewerberecht

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Das Erfordernis einer höheren Bildung ist nur bei den "Dienstleistungen höherer Art" (also z. B. Ingenieurberufen) relevant.
Das ist in jeder Kommentierung zur Gewerbeordnung nachzulesen und sollte auch für die betreffende Gewerbebehörde nachvollziehbar sein. Eine Fundstelle habe ich ja bereits genannt.



Gepostet am 29.07.2014 um 17:27 von:
Benutzer: Thomas Mischner
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=91439#post91439


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