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das Amt meint aber:
"erfordert keine höhere Bildung und ist keine Tätigkeit höhere Art"= Gewerbe.
Scheint wohl doch noch andere Regelungen zu geben.
Gepostet am 29.07.2014 um 17:19 von:
Benutzer: Schriftstellerin2
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=91437#post91437
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