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Hallo,

eine Unterscheidung zwischen "höherer" und "niederer(?)" schriftstellerischer Tätigkeit gibt es nicht. Jede schriftstellerische Tätigkeit ist (aus gewerberechtlicher Sicht) ein freier Beruf.

Der Satz
[quote] [I]"Den freien Berufen zuzuordnen sind freie wissenschaftliche, künstlerische und schriftstellerische Tätigkeiten höherer Art sowie persönliche Dienstleistungen höherer Art, die eine höhere Bildung erfordern. Unter höherer Bildung ist grundsätzlich ein abgeschlossenes Hochschul - oder Fachhochschulstudium zu verstehen". [/I] [/quote]
wurde nicht korrekt zitiert.
Vielmehr muss es heißen:
"Den freien Berufen zuzuordnen sind freie wissenschaftliche, künstlerische und schriftstellerische Tätigkeiten [d]höherer Art[/d] sowie persönliche Dienstleistungen höherer Art, die eine höhere Bildung erfordern. Unter höherer Bildung ist grundsätzlich ein abgeschlossenes Hochschul - oder Fachhochschulstudium zu verstehen."
Siehe einschlägige Kommentierungen zur Gewerbeordnung (z. B. Friauf, § 1 Rn. 174).



Gepostet am 29.07.2014 um 16:59 von:
Benutzer: Thomas Mischner
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=91436#post91436


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