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Hallo,

zunächst einmal ist klar, dass es auf die Verwendung des Gewinns nicht ankommt. Wenn ich allerdings lese:
[quote][i]Original von BernshausenL[/i]
Jetzt ist es so: Die Frau wird die kompletten Einnahmen spenden (Kinderheim in Rumänien wenn ich mich richtig erinnere). Selbst die Materialkosten wird sie von den eingenommenen Beträgen nicht abziehen, entweder werden Stoffe gespendet oder von ihr selbst gekauft und weiter verarbeitet. [/quote]
frage ich mich, ob hier überhaupt ein Gewinn angestrebt wird. Wenn nur deshalb ein "Überschuss" bleibt, weil die Frau sich den Materialaufwand nicht vergüten lässt, sehe ich noch nicht, dass aus der Tätigkeit ein wirtschaftlicher Vorteil erzielt wird.



Gepostet am 29.07.2014 um 16:47 von:
Benutzer: Thomas Mischner
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=91435#post91435


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