Forum-Gewerberecht

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 Danke   das kann aber nicht stimmen.
Die Gewerbebehörde bejaht ein Gewerbe mit folgender Begründung:

[I]"Den freien Berufen zuzuordnen sind freie wissenschaftliche, künstlerische und schriftstellerische Tätigkeiten höherer Art sowie persönliche Dienstleistungen höherer Art, die eine höhere Bildung erfordern. Unter höherer Bildung ist grundsätzlich ein abgeschlossenes Hochschul - oder Fachhochschulstudium zu verstehen". [/I]

Im Internet steht immer nur was von freiberuflich.
Was versteht man unter einer "höheren schriftstellerichen Tätigkeit"?
 Weißnicht  



Gepostet am 29.07.2014 um 16:41 von:
Benutzer: Schriftstellerin2
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=91434#post91434


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