Forum-Gewerberecht

» Autorentätigkeit «

Schriftsteller/Autoren und Journalisten unterliegen der höheren schriftstelleriichen Tätigkeit. Erst wenn es um das Verlegen von Medien geht, kann und wird wahrscheinlich auch der Gewerbebetriff tangiert. Jedoch wird hier dem Künstler auch eingeräumt seine geschaffenen Kunstwerke wirtschaftlich zu verwerten.

LG

Steffen Balzer



Gepostet am 29.07.2014 um 16:06 von:
Benutzer: Steffen Balzer
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=91433#post91433


Beitrags-Print by Breuer76