Forum-Gewerberecht

» Freiberufler mit gewerblicher Tätigkeit «

Moin,

grundsätzlich wird die Tätigkeit des Portraitfotografen als Gewerbe eingestuft (vgl. Landmann/Rohmer zu § 14 GewO, Rdnr. 25 a).

Allerdings sind die Grenzen zwischen Kunst und Gewerbe fließend, so dass es immer auf den Einzelfall ankommt. Portrait- und Aktaufnahmen können sehr wohl Kunst sein, wenn sie eine individuelle Anschauungsweise und eine künstlerische Gestaltungskraft widerspiegeln.

Also, gundsätzlich immer alles hinterfragen.
In diesem Fall scheint es sich aber wohl um ein anmeldepflichtiges Gewerbe zu handeln, weil die Fotografin es nach eigener Aussage zur Finanzierung ihrer Kunst betreibt. Damit stellt sie selbst klar, dass das Studio keine künstlerische Unternehmung ist.

Viele Grüße
A. Thien

P.S. @Menschel: Wer hat Ihnen denn den Unsinn erzählt, dass eine Steuerungsberatungs- oder Rechtsanwalts-GmbH plötzlich zu Gewerbetreibenden werden?



Gepostet am 27.10.2006 um 08:32 von:
Benutzer: Antonia Thien
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=9136#post9136


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