Forum-Gewerberecht
» Wechsel des Gegenstandes des Gewerbes «
Hallo und lieben Gruß ins eigene Bundesland
In der alten Fassung des § 14 GewO stand noch folgender Absatz:
(4)
Für die Anzeige ist
1. .....
2. in den Fällen des Absatzes 1 Satz 2 Nr. 1 (Verlegung des Betriebes) und in den Fällen des Absatzes 1 Satz 2 Nr. 2 [B](Wechsel [/B]oder Ausdehnung [B]des Gegenstandes des Gewerbes[/B]) [B]ein Vordruck nach dem Muster der Anlage 2 (Gewerbeummeldung - GewA2) [/B]
3. ....
zu verwenden.
Der genannte Branchenwechsel in Landmann/Rohmer § 14 Rdn. 47 fällt auch unter den alten § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 und wird der Gewerbeummeldung zugeschrieben.
Des Weiteren wäre eine Gewerbeabmeldung und Gewerbeanmeldung ein Mehraufwand und würde die Statistik verfälschen.
LG
Steffen Balzer
Gepostet am 23.07.2014 um 14:56 von:
Benutzer: Steffen Balzer
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=91350#post91350
Beitrags-Print by Breuer76