Forum-Gewerberecht

» Wechsel des Gegenstandes des Gewerbes «

Hallo und lieben Gruß ins eigene Bundesland  smile  

In der alten Fassung des § 14 GewO stand noch folgender Absatz:

(4)
Für die Anzeige ist
1. .....
2. in den Fällen des Absatzes 1 Satz 2 Nr. 1 (Verlegung des Betriebes) und in den Fällen des Absatzes 1 Satz 2 Nr. 2 [B](Wechsel [/B]oder Ausdehnung [B]des Gegenstandes des Gewerbes[/B]) [B]ein Vordruck nach dem Muster der Anlage 2 (Gewerbeummeldung - GewA2) [/B]
3. ....

zu verwenden.

Der genannte Branchenwechsel in Landmann/Rohmer § 14 Rdn. 47 fällt auch unter den alten § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 und wird der Gewerbeummeldung zugeschrieben.

Des Weiteren wäre eine Gewerbeabmeldung und Gewerbeanmeldung ein Mehraufwand und würde die Statistik verfälschen.

LG

Steffen Balzer



Gepostet am 23.07.2014 um 14:56 von:
Benutzer: Steffen Balzer
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=91350#post91350


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