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[GLOW=darkblue]"Was die BR-Drucksache anbetrifft, gibt die m.E. noch nicht so recht her, was die Kommunen zukünftig machen sollen. Wenn ich nicht völlig daneben liege, geht es im Kern um eine Modifikation der Zusammenarbeitsvereinbarung mit den Zollbehörden, wonach die Kommunen schon jetzt Verdachtsfälle weitermelden."[/GLOW]

Wenn ich das richtig verstehe, heißt das, dass jetzt schon ziemlich genau geregelt ist, welche Fälle der Finanzkontrolle Schwarzarbeit weiterzuleiten sind. Fragen die Ämter schon jetzt nach, ob jemand tatsächlich eine Betriebstätte, Geschäftsräume oder ein Geschäftskonto hat? ([URL]http://zdb.de/zdb-cms.nsf/id/bekaempfung-von-schwarzarbeit-de?open&cc
m=040[/URL])

Und Ermessensspielraum haben die Ämter sicherlich ja auch. Der Paragraf 3 (3) in der neuen Verordnung macht doch dann so gut wie keinen Sinn?



Gepostet am 22.07.2014 um 15:10 von:
Benutzer: manfisch
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