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Hallo Forum,

Das ist am Ende aus der Reform des Anzeigeverfahrens geworden? War es nicht Ziel das Anzeigeform deutlich zu verschlanken? Ein einheitliches Formular zu schaffen?

Und nun will man den Behörden auch noch "verdächtige Gewerbeanmeldungen"- was auch immer das sein soll- ans Bein binden?

Meiner Meinung nach ist das ein deutlicher Verstoß gegen das Prinzip der Gewerbefreiheit oder möchte sich hier wer schon mal öffentlich dazu äußern was "verdächtige Gewerbeanmeldungen" sind.

Das Thema Scheinselbstständig ist allein schon so komplex und ist nicht dazu geeignet schon bei der Gewerbeanmeldung geprüft werden zu können. Eigentlich ist es sogar absurd, weil der gewerbetreibende bis dato schlißelich noch keinen Handschlag getan hat.

Daten an die Handwerkskammer? Nö, möglichst garnichts, die bekommen schon bei vielen Gewerbeanzeigen und Anmeldungen Daten ohne Rechtsgrundlage und benutzen diese Daten um den privilegierten Mitgliedern das Leben leicht zu machen, - sprich die "Andeern", die "Verdächtigen" dann auf Kosten der Behörde nerven zu lassen. Eine preiswerte Konkurrenzbekämpfung.

Also: Ich würde sagen: Das geht gar nicht und in die falsche Richtung...

Mit Grüßen



Gepostet am 22.07.2014 um 10:18 von:
Benutzer: jonas kuckuk
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