Forum-Gewerberecht

» Gewerbeanzeigeverfahren/Scheinselbstständigkeit «

Ohne die Antwort dem Kollegen vorwegzunehmen, kann hier auf Landkreisebene der Eindruck entstehen, dass es nicht gewollt ist. Weitere Äußerungen wären eher für den nichtöffentlichen Bereich geeignet.



Gepostet am 21.07.2014 um 13:24 von:
Benutzer: domar
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=91305#post91305


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