Forum-Gewerberecht

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Scheinselbständigkeit ist strafbar und zwar nach § 266a StGB.

Warum?

Für einen Scheinselbständigen führt der Auftraggeber, der in Wahrheit ja Arbeitgeber ist, keine SV-Beiträge ab und das ist der eigentliche Verstoß.

Entbürokratisierung ist ein Wort, dass bei mir immer Allergie auslöst, denn das geht si gut wie immer damit einher, dass Missbrauch Tür und Tor geöffnet wird. Das wat so beim § 4 GewO. Da war zu erwarten dass die Senioren abzockende Kaffeefahrten-Mafia im EU-Ausland Firmen gründete, um sich hier dem § 56a zu entziehen. Das habe ich schon vor der Verabschiedung des Gesetzes kommen sehen und so kam es dann auch.

Wenn ich in Geschichte richtig aufgepasst habe, dann ist das so, dass die Staaten seit den ersten Staatenbildungen in der Frühantike einen Teil ihre Existenzberechtigung daraus abgeleitet haben, dass sie der Bevölkerung versprachen für Recht und Ordnung zu sorgen. Dieses Prinzip hat man zum Teil derart pervers ins Gegenteil verkehrt, dass Staat und Gesellschaft heutzutage als Ganzes in die Röhre gucken.

Noch etwas ist mir aufgefallen: Es gibt auf Bundesebene einen Bund-Länder-Erfahrungsaustausch Schwarzrabeit. Wir als Vollzugsbehörden haben mit diesem Gremium praktisch keine Kommunikation. Die köcheln dort im eigenen Saft. Auch das ist ein Problem und sorgt dafür, dass wir zunehmend Gesetze bekommen, die zwar ein sinnvolles Ziel verfolgen aber nicht alltagstauglich sind.



Gepostet am 21.07.2014 um 07:51 von:
Benutzer: Civil Servant
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