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» Versteigerung am Sonntag auf festgesetzten Markt «

Hej aus Hamm, Dirk!

die Vorschriften der VerstV sprechen dagegen. Eine Marktfestsetzung nach 68 II rechtfertigt keine Versteigerung an einem Sonntag. Außerdem dürfen Neuwaren nun mal so nicht versteigert werden.

Ich würde das ablehnen.



Gepostet am 26.10.2006 um 22:14 von:
Benutzer: Jörg Wiesemeier
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=9129#post9129


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