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Hej aus Hamm,

da kann ich der Kollegin Bresgen nur voll zustimmen (siehe Truthahnrezept)!

Zu betrachten ist die Tätigkeit und nicht die Person, die sie ausübt.

So ist eine Steuerberatungs-GmbH auch nicht meldepflichtig nach § 14 GewO, weil Sie einen freien Beruf ausübt.



Gepostet am 26.10.2006 um 22:09 von:
Benutzer: Jörg Wiesemeier
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=9128#post9128


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