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[quote][i]Original von portawestfalica[/i]
In wieweit kann ein Freibrufler gewerblich tätig sein ohne unter die Anzeigepflicht nach § 14 GewO zu fallen?[/quote]

Hallo aus Euskirchen,

es kommt darauf an, ob die ausgeübte Tätigkeit eine gewerberechtlich meldepflichtige Tätigkeit ist, egal ob der, der sie ausübt, in seinem anderen Leben freiberuflich tätig ist.

[b]Beispiel:[/b] Die Ausübung der Tätigkeit als Rechtsanwalt ist gewerberechtlich nicht meldepflichtig sondern zählt als freiberufliche Tätigkeit.
Wenn der gleiche Rechtsanwalt nebenbei einen Obst- und Gemüseladen eröffnet, ist diese Tätigkeit sehr wohl meldepflichtig.



Gepostet am 26.10.2006 um 17:23 von:
Benutzer: Bresgen
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=9120#post9120


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