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Hallo zusammen,

wenn ich das richtig sehe, bezieht sich der vorgenannte Beschluss des BVerfG auf ein Verfahren mit dem Aktenzeichen 1 BvR 757/05.

Die am 08.11.2005 stattfindende mündliche Verhandlung trägt aber das Az. 1 BvR 1054/01. Steht zumindest so auf der Internet-Seite des BVerfG in der Mitteilung für Medienvertreter.

Insofern denke ich, dass sich diese Sache noch nicht erledigt hat und wir weiter abwarten dürfen. Oder sehe ich das falsch?

Grüße aus dem Rheinland
Christian Bülow



Gepostet am 20.10.2005 um 11:28 von:
Benutzer: Christian Bülow
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=912#post912


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