Forum-Gewerberecht

» Gewerbeanzeigeverfahren/Scheinselbstständigkeit «

Da es bei Beginn der Tätigkeit kaum etwas zu prüfen gibt, Beweismittel gibt es natürlich noch keine, ist der Anzeigenserstatter selbst die einzige Informationsquelle. Mit dieser Person kann man natürlich sprechen. Ob etwas dabei herauskommt, ist nicht sehr wahrscheinlich. Ist er Osteuropäer, wird es schon mit der Konversation problematisch. Wenn die Politik aber gleichzeitig das faktische anonyme Gewerbe anzeigen übers Internet ermöglicht, bestehen hier enorme Zielkonflikte.

Ich erinnere mich gut an zahllose Klage des Zoll, darüber, dass es ihnen insbesonder bei Osteuropäern bei Baustellenkontrollen nur selten gelingt, Scheinselbständigkeit gerichtsfest nachzuweisen. Ich denke, dass sich hier die Dinge nur dann ändern, wenn die Justiz härter durchgreift oder aber die Hürden für die Beweisführung abgesenkt werden oder sogar eine Beweislastumkehr erfolgt. Alles andere dürfte Kosmetik sein, die zwar ein erhebliches Problem im Blick hat, aber im Endergebnis unwirksam bleibt.



Gepostet am 11.07.2014 um 15:42 von:
Benutzer: Civil Servant
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