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» Gewerbeanzeigeverfahren/Scheinselbstständigkeit «

Der Bundesrat hat eben in Teilen der neuen Verordnung zur Ausgestaltung des Gewerbeanzeigeverfahrens zugestimmt. Danach soll illegale Beschäftigung stärker bekämpft werden. Der Bundesrat unterstützt die Einführung einer Prüfpflicht für die Gewerbebörden. Die Behörden sollen Gewerbeanzeigen künftig auf den Verdacht der Scheinselbstständigkeit hin prüfen. Und alle Anzeigen sollen binnen zehn Tagen an andere Behörden weitergeleitet werden müssen.

Hier die Empfehlungen der Fachausschüsse:
[URL]http://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2014/0201-0300/240-1-14
.pdf?__blob=publicationFile&v=1[/URL]

Wie wird das hier eingeschätzt? Lässt sich dies so ohne Weiteres in der Praxis umsetzen? Können die Gewerbstellen das überhaupt leisten? Müssten sie dazu nicht personell deutlich verstärkt werden? Wenn ich es richtig gelesen haben, soll die Prüfungspflicht bereits ab Januar 2015 gelten?



Gepostet am 11.07.2014 um 15:03 von:
Benutzer: manfisch
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=91166#post91166


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