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» Freiberufler mit gewerblicher Tätigkeit «

Hallo Zusammen,

ich habe hier den Fall, dass eine künstlerisch tätige Fotografin neben dieser freiberuflichen Tätigkeit ein Fotostudio für Akt und Portraitaufnahmen unterhält. Nach eigener Angabe zur finanziellen Unterstützung Ihrer künstlerischen Arbeit. Meiner Ansicht nach ist dieses von Ihr Fotostudio ein Gewerbe und somit anzeigepflichtig.

Hier meine Frage: verwirrt  

In wieweit kann ein Freibrufler gewerblich tätig sein ohne unter die Anzeigepflicht nach § 14 GewO zu fallen?


Viele Grüße
aus Porta Westfalica



Gepostet am 26.10.2006 um 17:14 von:
Benutzer: portawestfalica
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=9116#post9116


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