Forum-Gewerberecht

» Versteigerung am Sonntag auf festgesetzten Markt «

Seh ich auch so. Neuwaren dürfen nur mit einem besonders guten Grund versteigert werden, denn wenn neuwertige Ware auf einer Versteigerg ohne vorher fixiertem Preis versteigert wird, könnte dies zu erheblichen Missbräuchen gegenüber dem Verbraucher führen, der angesichts des bei einer Versteigerung schnellen Preisbildungsprozesses zu unüberlegten und für ihn nicht vorteilhaften Verträgen verführen läßt (zitiert aus dem Erlass des Ministeriums für Wirtschaft udergl vom 26.05.03).

Außerdem steht in § 5 VerstV, dass an Sonn- und Feiertagen nicht versteigert werden darf.



Gepostet am 26.10.2006 um 16:45 von:
Benutzer: Sorgenschweinchen
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