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» 2013-02-26 Änderung der Spielverordnung - Wie geht es weiter? «

[quote][i]Original von LotharM[/i]

[B]Freiwilliges INSIKA[/B]
Darüber ob INSIKA ein günstiges Angebot ist oder nicht haben wir einfach unterschiedliche Meinungen und sollten dies, mangels ojektiver Entscheidungskriterien, auch so akzeptieren. Genaugenommen vermischen wir da ja 2 Dinge:
1) Dokumentation für steuerliche Erhebungen (SpielV $12 2d). [B]Hier liegt der Ball doch beim BMF,[/B] oder?. Einfach gesagt: wenn dieses die Streifen nicht mehr als Beleg anerkennt muss doch, ohne an der SpielV einen Buchstaben zu ändern, ein anderes System in den Automaten verbaut werden um eine wahrheitsgemäße Herstellererklärung abzugeben - oder anders rum - wenn es die Streifen anerkennt entsprechen sie doch den steuerlichen Richtlinien.
lg
Lothar[/quote]

 Moin   Lothar,

zu dieser Passage noch ein kleiner Hinweis:
"Die Streifen" werden nicht vom BMF "anerkannt" sondern von den Prüfungsdiensten der Finanzämter der jeweiligen Bundesländer überprüft und dann "anerkannt" oder halt eben auch "nicht anerkannt".

Und noch zur Ergänzung:
Die Dokumentation für steuerliche Erhebungen zerfällt in
- einen aufzubewahrenden Papierbereich (vereinfacht: "den Streifen") und in
- einen aufzubewahrenden Datenbereich

Die entsprechenden Regeln ergeben sich aus dem Gesetz (AO) und erläuternden BMF-Schreiben.
Darüber hinaus erfolgt auch noch ein entsprechender Hinweis an die Gerätehersteller durch die PTB in der sog. Technischen Richtlinie 4.1:

[I]Die Dokumentation erfolgt unter Beachtung der relevanten Vorschriften
in der Abgabenordnung (AO) und in den Grundsätzen ordnungsgemäßer
DV-gestützter Buchführungssysteme (GoBS).[/I]

Es handelt sich um eine Erläuterung zu der Herstellererklärung zu § 12 Abs. 2 Buchstabe d) aktuelle Spielverordnung.

Grüße



Gepostet am 09.07.2014 um 09:50 von:
Benutzer: gmg
Der Original-Beitrag :
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