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» Versteigerung am Sonntag auf festgesetzten Markt «

Hallo liebe Leute

Hab da mal ein Fällchen:

Versteigerer möchte Neuwaren an einem Sonntag auf einem Trödelmarkt versteigern (für Dritte) und zeigt dies hier an.

Versteigerererlaubnis und der dazugehörige Zuverlässigkeits-/Unbedenklichkeitskram wird in Kopie beigefügt.

Veranstalter des Trödelmarktes soll der Versteigerer sein, der zugleich die Festsetzung beantragt.

Dem Antrag wird ein Beschickerverzeichnis beigelegt (14 Beschicker).

Frage:

Kann es sein, dass hier auf elegante Weise das Sonn- und Feiertagsgesetz für die Versteigerung "umgangen" werden soll?    

Abgesehen davon:
Grundsätzlich haben wir hier kein Problem damit, einen Trödelmarkt an einem Sonntag stattfinden zu lassen.

Sofern sich jedoch hieraus ergibt, dass "auf Umwegen" eine Durchbrechung des Sonn- und Feiertagsgesetzes mittels evtl. in Frage kommender "Marktprivilegien" erreicht werden soll, bin ich geneigt, die Festsetzung mit einem Verbot der Versteigerung zu verbinden.

Was meint Ihr?



Viele Grüße aus dem Sauerland

Dirk Taron



Gepostet am 26.10.2006 um 16:11 von:
Benutzer: Taron-Arnsberg
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=9106#post9106


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