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» Berliner Spielhallenbetreiber verliert Klage «

[B]Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin, Beschluss vom 20. Juni 2014[/B]



Die Regelungen im Berliner Spielhallengesetz, nach denen keine kostenlose Getränke in Spielhallen abgegeben werden dürfen und bestimmte Vorschriften beim Aufstellen der Spielgeräte eingehalten werden müssen, dienen dem Spielerschutz und der Suchtprävention. Als Gemeinwohlgründe rechtfertigen sie Eingriffe in die Berufsfreiheit. Auch unter Berücksichtigung der abweichenden Rechtslage für Gaststätten und Spielbanken liegt kein Verfassungsverstoß vor.

komplettes Urteil unter :


[URL]http://www.rechtslupe.de/verwaltungsrecht/ist-das-berliner-spielhallen
gesetz-verfassungsgemaess-378901[/URL]



pg.



Gepostet am 03.07.2014 um 17:38 von:
Benutzer: petergaukler
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=90997#post90997


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