Forum-Gewerberecht

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Hallo zusammen,

es gibt viele, die Beschaffungskriminalität leugnen,

weil es "Ihre" Branche in ein negatives Licht rückt, denn es passt ja nicht mit
den dollen Vergleichen des angeblich anderen "Theaterbesuchs" zusammen.

Dann soll es angeblich immer eine Schutzbehauptung sein, wenn eine Straftat verübt wurde, der Täter gefasst wurde und entsprechend sein Motiv zur Tat bekannt wird.


Die Wirklichkeit sieht leider anders aus.


Es gibt keine Sucht ,die so teuer ist wie die Spielsucht!! Und wer die Konten und die finanziellen Hitergründe zu Taten aufklärt, weiß, dass es in 99 % aller Fälle keine Schutzbehauptungen sind.



Ich persönlich kenne leider zuuuu viele Fälle und die Opfer sollten auch eine Lobby haben!



VG
Meike



Gepostet am 03.07.2014 um 05:41 von:
Benutzer: Meike
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=90967#post90967


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