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Halli Hallo,

erst einmal Danke für die vielen schnellen Antworten.  fröhlich  

Ich kann die Plattform schon verstehen, wenn Sie gerne wissen möchten, ob das Gewerbe noch existiert, aber der Gewerbetreibende ist doch derjenige den es nachher trifft. Sollte er keine aktuelle Anzeige vorlegen können, hat er mit den Konsequenzen zu leben.
Ich frage mich auch die ganze Zeit, ob die das überhaupt so abverlangen dürfen?

Eine Bestätigung rauszugeben wäre so an sich kein Problem, wenn es nur ein paar Leute betrifft. Problematisch finde ich es erst, wenn es nachher Überhand annimmt und wir die ganze Zeit kostenlose Bestätigungen austeilen. So wie es Rheinhesse schon geschrieben hat.
Ich denke aber auch nicht, dass das Finanzamt sich dazu bereit erklärt solch eine Bestätigung auszustellen. Des Weiteren ist fragwürdig, ob das von der Internetplattform auch akzeptiert wird. Denn in anderen Foren haben einige Betroffene geschrieben, dass ihre Unterlagen zurückgewiesen wurden.

Eine Zweitschrift zu machen wäre sicherlich auch eine Möglichkeit nur steht bei uns nicht das aktuelle Datum drauf. Es ist ja auch Sinn und Zweck einer Zweitschrift, dass sie mit dem Original übereinstimmt.

Ich habe auch schon überlegt, wie Herr Balzer, dem Gewerbetreibenden einen Auszug aus unserem Gewerberegister mitzugeben. Dort steht alles nötige drauf und ich würde es als einfache Auskunft werten.
Ich weiß nur nicht, ob das so akzeptiert wird.
Aber Versuch macht Klug und vielmehr Möglichkeiten gibt es fast schon nicht mehr. ^^

LG



Gepostet am 01.07.2014 um 13:49 von:
Benutzer: Garten
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=90912#post90912


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