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Hallo,

Gewerbetreibende die Lottostellen betreiben müssen auch regelmäßig nachweisen das ihr Gewerbe noch aktiv ist.
Derartige Anfragen erledige ich mit einer Auskunft aus dem Gewerberegister, an den Gewerbetreibende. Steuerliche Nachweise müssen die Gewerbetreibenden in diesem Fall separat auch nachweisen, so dass mir nicht mal die Möglichkeit bleibt sie zum Finanzamt zu schicken. Nun weiß ich aus dem Kopf leider nicht welche Aufsichtsstelle den aktuellen Nachweis haben wollte, jedoch empfand ich es als unsinnig den Gewerbetreibenden fortzuschicken.

Gruß
Steffen Balzer



Gepostet am 01.07.2014 um 13:32 von:
Benutzer: Steffen Balzer
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