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Hallöchen,

ich denke, das Problem liegt eigentlich darin, dass es keine Vorschrift gibt eine Gewerbeanmeldung bei der Gewerbeabmeldung ungültig zu machen. So hat also auch jeder abgemeldete Gewerbetreibende nach wie vor eine Empfangsbestätigung für die Gewerbeanmeldung in der Hand, die er überall einreichen kann.

Ich kann die großen Onlineplattformen schon verstehen.

Aber wir schreiben auch keine Bestätigung über die Aktualität der Anmeldung oder erteilen eine Zweitschrift (die bei uns 20 € kostet und kein aktuelles Datum enthällt).

Vielleicht kann ja das Finanzamt eine Bestätigung schreiben, dass der Gewerbetreibende aktuell geführt wird.

Die Plattformbetreiber können natürlich hier eine kostenpflichtige Anfrage stellen, ob sie das aber tun wollen ist fraglich.

Christiane



Gepostet am 01.07.2014 um 12:31 von:
Benutzer: Christiane
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