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 Moin   aus Rheinhessen,
mittlerweile drei ähnliche Fälle aus meinem Beritt habe ich auch. Offenbar hat Amazon eine Vielzahl von dort verzeichneten Händlern angeschrieben und aufgefordert eine geeignete Bescheinigung vorzulegen.
M. E. darf der Betreiber der Online-Plattform gerne selbst entsprechende Auskünfte bei mir einholen, wenn er Zweifel hat dass seine Händler noch aktiv sind, denn die Anmeldebestätigung selbst, ob aktuell ausgedruckt oder nicht, hat doch eigentlich keine Aussenwirkung (auch wenn wir alle schon erlebt haben, dass dies immer öfter anders gesehen wird. Auch bin ich nicht bereit in großem Ausmaß (kostenfrei) irgendwelche Bescheinigungen auszustellen.



Gepostet am 01.07.2014 um 07:33 von:
Benutzer: Rheinhesse
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