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wenn es eine Meldeanschrift gibt, dann ist die dort befindliche Behörde die zuständige Behörde für die RGK

Herr Kuckuk,

es ist so wie in vielen Dingen, eine Allgemeinaussage, die für alles zutrifft werden sie nicht bekommen. Es zählt wie immer und überall der Einzelfall.



Gepostet am 24.06.2014 um 14:03 von:
Benutzer: Kewi
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