Forum-Gewerberecht

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Die Festsetzung als Spezialmarkt scheidet bei einem Trödelmarkt wegen der nicht vorhandenen "Spezialisierung" des Warenangebots eigentlich regelmäßig aus.
Das Warensortiment für einen Spezialmarkt muss schon ziemlich genau eingegrenzt werden. Trödel im Sinne geringwertiger gebrauchter Gegenstände des täglichen Bedarfs reicht sicherlich nicht aus.

Die bayrische Praxis läuft daher den restlichen ziemlich konträr. Dem Problem des Neuwarenverkaufs kann man auch mit Auflagen begegnen und bei manchen Jahrmärkten ist das Anbieten von Neuwaren auch gewünscht.

Dennoch danke Wyhlmaus50 für den Hinweis , wie ihr das Bayern handhabt.

VG J. Simon



Gepostet am 24.06.2014 um 13:52 von:
Benutzer: J. Simon
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