Forum-Gewerberecht
» Reisegewerbekarten und zuständige Behörde «
Nachdem die gewerbliche Tätigkeit nicht ortsgebunden ist, ist JEDE Behörde örtlich zuständig (z. B . Art. 3 Bayer. Verwaltungsverfahrensgesetz).
Ein gewöhnlicher Aufenthalt oder gar fester Wohnsitz ist nicht notwendig.
Gepostet am 24.06.2014 um 10:26 von:
Benutzer: wyhlmaus50
Der Original-Beitrag :
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