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Sehr geehrte "Streiter" und Mitstreiter,

heute kam die Antwort der PTB, und die ist ziemlich eindeutig. Demnach sind "alle Zusatzgeräte, die an einem Geldspielgerät betrieben werden dürfen, im Zulassungsschein der jeweiligen Bauart benannt. Ein Zusatzgerät "Player's Club Bonussystemgeräte" ist hier nicht bekannt und wurde demzufolge für keine der bisher zugelassenen Bauarten im Zulassungsschein als erlaubtes Zusatzgerät benannt."

Das macht für die Ordnungsbehörden die Entscheidung leichter und die Betreiber wissen jetzt, wo sie dran sind.

Mit freundlichen Grüßen
Kay Löffler
OA Bergheim


Und
 Danke   an die PTB für die schnelle Auskunft.



Gepostet am 25.10.2006 um 15:09 von:
Benutzer: Kay Löffler
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=9075#post9075


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