Forum-Gewerberecht
» Eintritt auf Märkten «
Floh- und Trödelmärkte werden regelmäßig als Spezialmarkt festgesetzt. Dadurch wird dem Problem des Neuwarenverkaufs in großem Stil entgegengewirkt.
So zumindest in Bayern:
[URL]http://www.verwaltungsservice.bayern.de/dokumente/aufgabenbeschreibung
/098535849425[/URL]
Gepostet am 23.06.2014 um 15:50 von:
Benutzer: wyhlmaus50
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=90731#post90731
Beitrags-Print by Breuer76