Forum-Gewerberecht

» Eintritt auf Märkten «

Floh- und Trödelmärkte werden regelmäßig als Spezialmarkt festgesetzt. Dadurch wird dem Problem des Neuwarenverkaufs in großem Stil entgegengewirkt.

So zumindest in Bayern:

[URL]http://www.verwaltungsservice.bayern.de/dokumente/aufgabenbeschreibung
/098535849425[/URL]



Gepostet am 23.06.2014 um 15:50 von:
Benutzer: wyhlmaus50
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=90731#post90731


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