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    nochmal

Die steuerlichen Maßstäbe sind hier unbeachtlich. Ein Finanzberater kann Ihnen nicht weiterhelfen, Sie benötigen einen [b]Steuerberater[/b].
Die Kaufmannseigenschaft im Sinne des Handelsgesetzbuches setzt einen kaufmännisch geführten Betrieb voraus (siehe Handelsgesetzbuch - HGB).
Insbesondere ist dort das Verhalten zwischen Kaufleuten (z.B. Hersteller und Großhändler
Im gegebenen Fall bietet die Eintragung keinen wesentlichen Vorteil. Die steuerliche Seite und die Grundsätze der Buchführungspflicht etc. lkönnten Sie in einem Beratungsgespräch mit einem Steuerberater schnell klären.
Danach fällt die Entscheidung leichter.



Gepostet am 23.06.2014 um 15:48 von:
Benutzer: Schwarzer
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=90730#post90730


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