Forum-Gewerberecht

» Gewerbe angemeldet (Onlinevertrieb von xxxxxx), e.K. notwenidig...? «

[quote][i]Original von Schwarzer[/i]
    und willkommen im Forum,

für dn Zusatz e.K. müssten Sie sich im Handelsregister des für Sie zuständigen Amtsgerichtes eintragen lassen. (e.K. eingetragener Kaufmann)
...[/quote]

Hallo"

verstehe. Wenn man mit dem gewinn unter 50K/Jahr bleibt, muß man dann die Bilanz trotzdem jährlich machen? Wie sind da in etwa die Kosten wenn man einen entsprechenden Finanzberater dafür nimmt?

Vielen dank    



Gepostet am 23.06.2014 um 15:28 von:
Benutzer: DelMar
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=90727#post90727


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