Forum-Gewerberecht

» Gewerbe angemeldet (Onlinevertrieb von xxxxxx), e.K. notwenidig...? «

    und willkommen im Forum,

für dn Zusatz e.K. müssten Sie sich im Handelsregister des für Sie zuständigen Amtsgerichtes eintragen lassen. (e.K. eingetragener Kaufmann)
Der Zusatz verbietet sich, wenn die Eintragung (noch) nicht erfolgt ist.
Für eingetragene Kaufleute gelten die Bestimmungen des Handelsgesetzbuches und es besteht die Pflicht zur kaufmännischen Buchführung.
Auf Grund dessen kann es sein, dass ein e.K. als "seriöser" gelten mag, automatische Vorteile für Ihr Handelsgewerbe sehe ich jedoch nicht.



Gepostet am 23.06.2014 um 07:23 von:
Benutzer: Schwarzer
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=90707#post90707


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