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Hallo Meike,
hallo Interessierte,

ich bedauere, dass ich mich wohl missverständlich ausgedrückt habe. Natürlich haben die eingestellten Verfahren ein Aktenzeichen bekommen. Aber da ich nicht der zuständige Sachbearbeiter bin kann ich nicht auf das polizeiliche Auskunftsystem zugreifen, ohne einen Verstoß gegen den Datenschutz zu begehen. Also kann ich auch das Aktenzeichen der Einstellungen leider nicht nennen.

Meike, Deine weiteren Hinweise sind im Einzelfall auch sehr schön, aber leider nicht wirklich bis zum meist traurigen Ende erläutert. Bei der Einstellung nach § 154d StPO ist eine Frist zu bestimmen. Wenn jetzt diese fraglichen verwaltungsrechtlichen Probleme innerhalb von - solange ich mich damit beschftige - sechs Jahren nicht geklärt wurden: Wie lange wird der Beschuldigte mit Strafverfolgung zu rechnen haben? Also ist in den mir bekannten Fällen immer das Verfahren nach fruchtlosem Ablaub der Frist eingestellt worden. Welche Staatsanwaltschaft hat denn keine!! verwaltungsrechtliche Problematik bei Sportwetten gesehen und ist damit vor Gericht durchgedrungen? Das redest Du, Meike, glaube ich nur schön. Excellent formuliert wie immer, aber leider folgenlos.

Die Unterlagen über unterschiedliche Ansichten, ob die fraglichen Angebote Zahlungsdienste sind, kann ich erst ab Montag benennen, hole das aber gern nach. Insofern bitte ich um etwas Geduld.

Das Urteil des LG Köln ist leider auch nicht Rechtsetzung, sondern nur Rechtsprechung in einem Einzelfall. Andere Gerichte legen die Rechtsetzung anders aus. In diesem Zusammenhang ist der Hinweis auf "andere hatten einen Dinglichen Arrest in Höhe von 6 Mio € erlassen." erst dann interessant, wenn es im Ergebnis Bestand hat.

Das womöglich die "Sylter Stammtischrunde" das ZAG nicht kannte, ist denkbar. Vielleicht hatten die aber auch nur andere Ansichten. Hätte selbst nie geglaut, dass ich sowas mal verteidige, aber so doof wie dargestellt ist der Personenkreis wohl nicht.

Das führt im Ergebnis auch dazu, dass jeder das aktuelle Urteil des Europäischen Gerichtshofes - Urteil vom 12.06.2014 (Az. C-156/13) - nach seiner Ansicht auslegen kann. Die einen sagen: "Sonderweg Schleswig-Holsteins beim Glücksspiel war zulässig" (durch häufige Klicks auch bei google ganz vorn), die andere Betrachtungsweise (der ich mich anschließe) legt es mit der Überschrift "Sonderweg Schleswig Holsteins war nicht schädlich für bundesweite, strikte Regelungen" aus.

Möglicherweise hast Du, Meike, etwas nicht richtig verstanden. Deine polizeiliche Sicht der Dinge wird von der Rechtsprechung nicht uneingeschränkt geteilt. Kurzfristige Erfolge vor Amtsgerichten werden oft "kassiert", wenn sich die Verfolgten adäquat verteidigen lassen. Die Behauptung, es liegen Verstöße nach dem ZAG vor, ist abschließend höchstrichterlich ungeklärt und wird vermutlich noch Jahre dauern. Durch Deine Sicht der Dinge und die erteilten Vorschläge (die Regelungen des ZAG waren - wenn ich die Diskussionen der letzten Jahre hier im Forum verfolge - auch Dir nicht immer bekannt) werden Kollgen vor Ort als Kampfmittel m.E. missbraucht. Früher war es der Kampf gegen die unerlaubten Buden. Jetzt, wo dies nach erfolgter Rechtsprechung leider nicht mehr so eindeutig ist, wird ein anderer Bereich gesucht (und das meine ich auch so!), um gegen diese Bösen vorzugehen. Im Ergebnis leider - bis auf Einzelschicksale, die sich nicht wehren können - folgenlos.

Huch. Schon wieder "folgenlos". Der Begriff zieht sich ja wie ein roter Faden durch die unendliche Geschichte der Sportwetthistorie. Gerade der Schutz der Menschen und der Rechtsordnung fordert klare Regelungen. Oder eben keine Regelungen, wenn es nicht geregelt werden kann. Ich glaube, dass es nicht schön ist, mit einem Strafverfahren überzogen zu werden, wenn sich hinterher herausstellt - war gar nicht "wirklich" verboten. Wer weiß, wieviel aus meiner Sicht rechtstreue Bürger ihre Existenz zumindest neu ausrichten mussten, weil ich im Ergebnis aus rechtlich nicht bestandsfähigen Gründen gegen sie vorgegangen bin. Es hilft, sich ab und zu selbst zu hinterfragen.

Jetzt muss ich mich auf "das Spiel" vorbereiten. Ich wette, "wir" gewinnen. Aber nur bei Oddset. Obwohl. Deren Erlaubnis ist ja auch rechtlich fragwürdig. ICH WILL LÖWENBÄNDIGER WERDEN



Gepostet am 21.06.2014 um 13:27 von:
Benutzer: Erwin32
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