Forum-Gewerberecht

» Eintritt auf Märkten «

Hallo,

einen konkreten Rechtsstreit zum Thema kenne ich aus eigener Erfahrung nicht, aber § 71 Gewo greift ja ausdrücklich in privatrechtliche Beziehungen ein, denn die Vorschrift regelt ja, welche Vergütungen der Veranstalter eines Jahrmarkts fordern darf. Weder ein Eintrittsgeld noch ein sonstwie bezeichnetes Entgelt für das Betreten des Grundstücks ist dort genannt.
Ein entspechendes Verbot als "gesetzeswiederholender" VA sollte daher zulässig sein. Er liefert die Grundlage für die Vollstreckung der Vorschrift.



Gepostet am 20.06.2014 um 13:02 von:
Benutzer: Thomas Mischner
Der Original-Beitrag :
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