Forum-Gewerberecht

» Eintritt auf Märkten «

Hallo aus Bad Fallingbostel,

also, wenn jemand auf seinem eigenen Grundstück einen Markt veranstaltet, es quasi der Öffentlichkeit zur Verfügung stellt und ja dann auch eine Vielzahl gewerblicher Händler hat, würde ich das "Betretungsgeld" als verkappten Eintritt ansehen. Er versucht ganz offensichtlich, die Vorzuge der Marktfestsetzung für sich zu nutzen und deren Reglementierungen zu umgehen. Wie gesagt, ich würde das als "Eintritt" ansehen und entsprechend gegen ihn vorgehen.

Zukünftig wäre zu überlegen, ob er denn überhaupt zuverlässig ist. besitzt.

Regina Runge



Gepostet am 20.06.2014 um 12:40 von:
Benutzer: Runge
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