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» Eintritt auf Märkten «

Hallo Herr Pieck,

danke für die Antwort.

Dass er keinen Eintritt verlangen darf, habe ich bereits mit aufgenommen. Für das Verbot des Betretungsentgelts würde mir noch die rechtliche Grundlage fehlen, da es sich doch eigentlich um Privatrecht zwischen dem Pächter des Grundstückes (Veranstalter) und dem Besucher handelt. Habe ich tatsächlich das Recht dazu, dies zu verlangen bzw. würde das bei einem Rechtsstreit durchgehen? Genau das ist der Knackpunkt.

Vielleicht hat noch jemand eine entsprechende Idee dazu?

Ein schönes Wochenende

Ullrich



Gepostet am 20.06.2014 um 10:27 von:
Benutzer: Ullrich
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