Forum-Gewerberecht

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Hallo,

wenn der Veranstalter nicht hören will, würde ich einen entsprechenden Passus explizit als Auflage mit in die Festsetzung aufnehmen.
(z.B. "Für den Besuch der Veranstaltung darf kein Eintrittsgeld erhoben werden, ebenso darf für das Betreten des Grundstückes keine Gebühr/kein Entgelt verlangt werden)

MfG
Thomas Pieck



Gepostet am 20.06.2014 um 08:26 von:
Benutzer: Pieck, OA Düren
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=90667#post90667


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