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Hallo ins Forenland,

ich habe einen gewerblichen Trödelmarkt, der auf einem eingezäunten Privatgrundstück stattfindet. Die Festsetzung wurde als Spezialmarkt beantragt. Ich habe den Antrag unter Würdigung des Einzelfalles jedoch als Jahrmarkt - und somit ohne die Erhebung von Eintrittsgeld - festgesetzt. Der Veranstalter hat das vorerst so akzeptiert, behält sich aber eine rechtliche Prüfung vor, was ja sein gutes Recht ist. Nun veranstaltet er den nächsten so festgesetzten Markt und erhebt zwar keinen Eintritt, will aber Geld für die Betretung des Grundstückes verlangen, auf dem der Trödelmarkt weiter hinten dann stattfindet.

Hat jemand einen hilfreichen Tipp, wie man sich hier verhalten sollte???

Herzliche Grüße

Ullrich



Gepostet am 19.06.2014 um 07:59 von:
Benutzer: Ullrich
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