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Das ist schon mal nicht verkehrt, wenn du ihm das mit der RGK klargestellt hast, denn damit hast du die andere Behörde nicht mit einem Umgehungstatbestand in ZUgzwang gebracht.

Es ist richtig, die Angelegenheit zwischen LMK und Betreiber klären zu lassen.



Gepostet am 16.06.2014 um 10:24 von:
Benutzer: J. Simon
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