Forum-Gewerberecht

» Reisegewerbe Standdauer «

Das sehe ich ganz anders, denn der Wagen steht ortsfest und zwar als länger als 6 Wochen, damit wird er zum stehenden Gewerbe, muss die hygienischen Anforderungen (Wasser, Abwasser usw.) erfüllen und bedarf einer Baugenehmigung (Brandschutz).

Und wer einen Imbisswagen, der an einem Baumarkt direkt an der Wand stand, hat mal abbrennen sehen und dabei den Baummarkt fast hat mit abfackeln lassen, der wird das Ganze auch schnell überdenken.

Wenn der Wagen jeden Tag kommt und wieder wegfährt, kann man das anders sehen.
Dennoch ist es mir lieber, der Inhaber erfüllt die Vorschriften, die für das stehende Gewerbe gelten. Denn dann habe ich im Sinne des Verbraucherschutzes wenigstens gleich Bedingungen gegenüber dem stehenden Gewerbe.
Der Gastwirt zahlt immer 19 % Umsatzsteuer, der Budenbetreiber ohne Sitzplätze nur 7 % und macht da zusätzlich noch seinen Reibach.



Gepostet am 16.06.2014 um 08:57 von:
Benutzer: J. Simon
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=90564#post90564


Beitrags-Print by Breuer76