Forum-Gewerberecht

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So wie ich die Sache sehe, wird der Imbisswagen überwiegend ortsfest verwendet. Gaststätten- und gewerberechtlich wäre nach dem alten GastG-Bund eine Erlaubnis fällig und ein Reisegewerbe ist es dann auch nicht. Fraglich ist sogar, ob aufgrund der ortsfesten Verwendung sogar eine Baugenehmigung her muss. Wir hatten vor unzähligen Jahren Mal so einen Fall.



Gepostet am 12.06.2014 um 14:14 von:
Benutzer: Civil Servant
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